Bei der analytischen Bedarfsauflösung werden die Baukastenstücklisten
und Strukturstücklisten zur Ermittlung des Nettobedarfes herangezogen.
Die Mengenstücklisten finden keine Verwendung, weil sie nicht nach
strukturellen Merkmalen aufgelöst werden können, sondern lediglich
einen Mengenüberblick vermitteln, ohne dass erkennbar wird, an welcher
Stelle im Erzeugnis das Teil enthalten ist. Damit lässt sich vor allem
auch eine möglicherweise notwendige Vorlaufverschiebung nicht berücksichtigen.
Beim Fertigungsstufen-Verfahren, das auch "Baustufen-Verfahren"
genannt wird, werden die Teile des Erzeugnisses in der Reihenfolge der
Fertigungsstufen aufgelöst.
Abwandlungen dieses Verfahrens sind das Renetting-Verfahren und das
Dispositionsstufen-Verfahren.
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Der Bedarf für jedes einzelne Teil des Gesamterzeugnisses kann durch
Multiplikation entlang eines Zweiges der Stückliste
ermittelt werden.
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Für das Beispiel "Gesamtbedarf Tisch, Anzahl 1" wird der
Rechenweg detailliert dargestellt.