Rahmenbedingungen für Leistungen von O.S.E. Objektorientierte Software-Entwicklung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen O.S.E. Objektorientierte Software-Entwicklung, Inhaber Carl-Stefan Kerckhoff, Nordhorner Straße 49, 49828 Neuenhaus und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Entwicklungs-, Anpassungs-, Support-, Wartungs- und sonstige IT-Dienstleistungen, soweit nicht im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und schriftlich bestätigte Angebote haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung. O.S.E. erbringt insbesondere Leistungen rund um ERP-Systeme, eEvolution, Intelli-Variants, Geschäftsprozessoptimierung, Softwareanpassungen, Schnittstellen, Datenverarbeitung sowie Beratung und Support.
Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, werden Leistungen als Dienstleistungen nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang erbracht.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Systemzugänge, Testmöglichkeiten, Daten und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
Vor Eingriffen in produktive Systeme ist der Auftraggeber für eine dem Risiko angemessene und überprüfbare Datensicherung verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, nicht von O.S.E. zu vertretender technischer Störungen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Leistungszeiten angemessen.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach Zeitaufwand zu den vereinbarten bzw. bei Auftragserteilung gültigen Vergütungssätzen abgerechnet. Hinzu kommen gegebenenfalls vereinbarte Reise-, Neben- und Fremdkosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers können Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine haben. O.S.E. kann hierfür eine ergänzende Aufwandsschätzung oder ein Nachtragsangebot erstellen. Änderungen werden erst Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn sie entsprechend vereinbart wurden.
Soweit im Einzelfall eine Werkleistung vereinbart wurde, erfolgt die Abnahme nach Bereitstellung der vereinbarten Leistung. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben unberührt.
Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung das für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
Vorhandene Werkzeuge, Bibliotheken, Frameworks, Module, Methoden, allgemeine Routinen, Know-how und bereits vor Auftragserteilung bestehende Softwarebestandteile von O.S.E. bleiben von einer Übertragung unberührt. Rechte Dritter an eingesetzter Standardsoftware, insbesondere Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller, bleiben ebenfalls unberührt.
Für Produkte und Komponenten Dritter gelten zusätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller. O.S.E. kann Leistungen auf Basis von Standardsoftware oder Komponenten Dritter erbringen, ohne dadurch deren Herstellerpflichten zu übernehmen.
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im individuellen Vertrag keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde. Der Auftraggeber unterstützt O.S.E. bei der Fehleranalyse und beschreibt behauptete Mängel so nachvollziehbar wie möglich.
Kein Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Beeinträchtigung auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, ungeeignete Systemumgebungen, nicht freigegebene Softwarestände oder nicht von O.S.E. zu verantwortende Fremdsysteme zurückzuführen ist, sofern O.S.E. die Ursache nicht zu vertreten hat.
O.S.E. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Weitergehende Haftungsbeschränkungen können im jeweiligen Vertrag vereinbart werden.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von O.S.E.
Der Auftraggeber bleibt grundsätzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner IT-Systeme, die Datensicherung, die Auswahl geeigneter Sicherungsintervalle sowie die Wiederherstellbarkeit seiner Daten verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich O.S.E. übertragen wurden.
Vor Änderungen an produktiven Systemen sollte eine aktuelle, funktionsfähige und überprüfte Sicherung vorhanden sein.
Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende, als vertraulich erkennbare Geschäfts- und Betriebsinformationen vertraulich und verwenden diese ausschließlich für die Durchführung der vereinbarten Leistungen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung beim Besuch dieser Website und bei der Kontaktaufnahme finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Soweit O.S.E. im Rahmen eines Kundenauftrags personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird – soweit erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
O.S.E. ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von O.S.E. in Neuenhaus. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Die Inhalte dieser Website werden mit angemessener Sorgfalt erstellt. O.S.E. übernimmt jedoch keine Gewähr für die jederzeitige Aktualität, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit allgemeiner Informationen, soweit gesetzlich zulässig. Für konkrete Projekte sind ausschließlich die individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen maßgeblich.
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Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrags oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Stand: August 2026
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