Ab 2027 endet für viele Unternehmen die allgemeine Übergangsfrist bei der Ausstellung von B2B-Rechnungen. Wir erklären, was das konkret bedeutet – und warum saubere ERP-Daten mindestens so wichtig sind wie das richtige Dateiformat.
Warum der 1. Januar 2027 wichtig wird
Die E-Rechnung ist bereits seit 2025 Teil des deutschen B2B-Rechnungswesens. Unternehmen müssen seitdem grundsätzlich in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten jedoch Übergangsfristen. Bis Ende 2026 dürfen Rechnungsaussteller noch auf andere Rechnungsformen ausweichen. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro verlängert sich diese Übergangsfrist grundsätzlich bis Ende 2027.
Eine E-Rechnung ist mehr als ein PDF
Eine per E-Mail versandte PDF-Datei ist nicht automatisch eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn. Entscheidend ist ein strukturiertes elektronisches Format, das eine elektronische Weiterverarbeitung ermöglicht. In eEvolution stehen dafür unter anderem ZUGFeRD 2.1/2.3 mit dem Profil EN 16931 sowie XRechnung zur Verfügung.
Was muss in eEvolution stimmen?
Die technische Ausgabe ist nur der letzte Schritt. Die Qualität der E-Rechnung hängt von den zugrunde liegenden ERP-Daten ab. eEvolution benötigt beispielsweise passende Bankdaten für die elektronische Rechnung; bei Zahlungsarten ist für ZUGFeRD/XRechnung der entsprechende UNTDID-4461-Code zu hinterlegen. Auch Ansprechpartner, Leistungszeiträume, Rabatte und weitere Rechnungsinformationen spielen eine Rolle.
Der eigentliche Nutzen: weniger manuelle Arbeit
Richtig eingerichtet ist die E-Rechnung nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Strukturierte Rechnungsdaten können Medienbrüche reduzieren, Prüfungen vereinfachen und die Weiterverarbeitung beim Empfänger beschleunigen. eEvolution unterstützt sowohl die Erzeugung als auch das Einlesen von ZUGFeRD-Rechnungen.
O.S.E.-Empfehlung für 2026
Nutzen Sie die verbleibende Zeit nicht nur für einen technischen Exporttest. Prüfen Sie einige reale Rechnungsfälle: unterschiedliche Kunden, Zahlungsarten, Rabatte, Leistungszeiträume und gegebenenfalls rechnungsbegründende Unterlagen. So zeigt sich frühzeitig, ob die Daten und Abläufe tatsächlich E-Rechnungs-tauglich sind.
